Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) empira Software GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Die Firma empira Software GmbH (im Folgenden empira genannt) schließt Verträge mit den jeweiligen Vertragspartnern (im Folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn empira ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

(3) empira behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version der AGB kann durch Anklicken des Hypertexts „AGB‟ am Ende unserer Website eingesehen werden.

(4) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden AGB außer Kraft.

§2 Zustandekommen von Verträgen

(1) Schriftliche Angebote der empira sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwa anderes schriftlich vereinbart worden ist.

(2) An Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei empira gebunden.

(3) Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebotes durch den Kunden oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die empira zustande.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise sind immer Bestandteil des zustande gekommenen Vertrages.

(2) Zahlungen sind bei Erhalt der Ware / Dienstleistung ohne Abzug fällig.

§4 Lieferung

(1) Die Lieferung von Software erfolgt über ein Downloadportal oder per E-Mail. Hierzu erhält der Kunde ggf. einen Downloadkey der ihn zum Downloaden der für ihn bestimmten Software ermächtigt. Der Downloadkey wird ihm auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Andere Vertragsgegenstände und Dienstleistungen werden laut Vertrag erbracht / geliefert.

§5 Software /Dokumente / Informationen

(1) Jegliche Software, die durch Dienste zum Download bereitgestellt wird, ist das urheberrechtlich geschützte Werk von empira und/oder ihren Lieferanten. Die Nutzung der Software unterliegt – sofern vorhanden - den Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags, der der Software beiliegt oder in ihr enthalten ist („Lizenzvertrag‟). Endbenutzer/innen sind nur berechtigt, eine Software, zu der ein Lizenzvertrag gehört, zu installieren, sofern sie zuvor den Bestimmungen des Lizenzvertrages zugestimmt haben.

(2) Die Software wird ausschließlich Endbenutzer-n/-innen im Sinne des Lizenzvertrages zum Download und zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Reproduktion oder der Weitervertrieb der Software außerhalb der Bestimmungen des Lizenzvertrages ist ausdrücklich gesetzlich verboten und kann schwere zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zuwiderhandlungen werden im größtmöglichen Umfang verfolgt.

(3) Ohne Einschränkungen bezüglich des vorher gesagten ist das Kopieren oder Reproduzieren der Software auf einem anderen Server oder an anderer Stelle mit dem Ziel einer weiteren Reproduktion oder eines Weitervertriebes ausdrücklich verboten.

§6 Gewährleistung

(1) Gewährleistung besteht für die Software (wenn überhaupt) lediglich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Lizenzvertrages. Mit Ausnahme der im Lizenzvertrag genannten Gewährleistung lehnt die empira hiermit jegliche Gewährleistung und Bedingungen in Bezug auf die Software, einschließlich jeder konkludenten Gewährleistung und anderen Bedingungen hinsichtlich Tauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung ab.

(2) Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, die Fehlerfreiheit von Software unter allen Anwendungsbedingungen zu gewährleisten.

(3) empira macht keine Zusicherungen im Hinblick auf die Fehlerfreiheit der Ergebnisse, die aus einer Nutzung der Tools und Utilities resultieren. Bitte achten Sie die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte Dritter, falls sie die Tools und Utilities, die ihnen von empira zugänglich gemacht werden, verwenden.

(4) empira und/oder ihre Lieferanten haften nicht für besondere oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn resultieren – sei es bei vertragsgemäßer Nutzung oder durch Nachlässigkeit oder sonstige unerlaubte Handlung – und durch die oder im Zusammenhang mit der Verwendung von Software, Dokumenten, der zur Verfügungstellung von oder dem Ausbleiben der zur Verfügungstellung von Diensten oder durch über Dienste zugängliche Informationen entstanden sind.

§7 Schlussbestimmung

(1) Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt.

(2) Erfüllungsort ist Troisdorf.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 11.03.2013

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